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Versicherungsärger? Erst mal zum Ombudsmann!

Wenn Sie Ärger mit Ihrer Versicherung haben, sollten Sie nicht gleich zu einem Anwalt laufen. Denn der kostet immer Geld, egal ob etwas für Sie herauskommt oder nicht. Heutzutage ist der Gang zum Anwalt gefährlich - zumindest für Ihre Geldreserven. Denn Deutschland ist in den letzten Jahren geradezu von Anwälten überschwemmt worden, man spricht in Fachkreisen von einer Anwaltsschwemme. Und da ein Anwalt ja leben muss, drängen viele Anwälte ihre Klienten in sinnlose Prozesse. Wenn Sie sich also in einem Schadensfall mit Ihrer Versicherung nicht einigen können, sollten Sie sich zunächst an den Ombudsmann wenden - denn der kostet nichts und der kann Entscheidungen treffen, die für die Versicherungen bindend sind.

Jeder Deutsche ist ein "Versicherungsnehmer", so das Fachchinesisch. Sprechen wir lieber vom Versicherungskunden. Das Verhältnis zwischen den Versicherungen und ihren Kunden ist ein zwiespältiges. Die Versicherungskunden neigen in ihrer Mehrheit zu der Annahme, dass sich Versicherungen immer drücken wollen. Und bei den Versicherungen herrscht ein latentes Mißtrauen vor (obwohl man das nach außen hin natürlich nicht zugibt), dass der Kunde sie bei einem Schadensfall über's Ohr hauen will.

Wer eine Wohnung hat oder gar ein Haus (oder ein solches bauen will), ist prinzipiell ein dankbarer Kunde für Versicherungen. Kommt es zu einem Schadensfall, weil ein Teppich angekokelt worden ist, handelt es sich aus Kundensicht fast immer um einen wertvollen alten Perser, aus Sicht der Versicherung jedoch um ein eher preiswertes Massenprodukt. Und auch die Erklärung, Onkel Theo habe die Kerze umgestoßen, also müsse dessen Haftpflichtversicherung zahlen, will die Versicherung nicht so recht glauben. Könnte es nicht sein, dass der Kunde mit seiner Lebensgefährtin beim Liebesspiel auf dem Teppich leichtfertig gewesen ist?

Aus solch einem Schadensfall kann sich ein Prozess entwickeln, der über zwei, wenn nicht sogar über drei Instanzen geführt wird. Gerichte neigen dazu, die Parteien zu Vergleichen zu überreden. Und die (meisten) Anwälte stimmen gerne zu, denn für den Abschluß eines Vergleichs gibt es die schöne, höhere Vergleichsgebühr. Und auf alle Gebühren hat der Anwalt ja einen gesetzlich verbrieften Anspruch.

Wenn Sie verinnerlicht haben,

  • dass Ihnen ein langer Rechtsstreit erheblich auf die Nerven gehen und sogar Ihre Lebensqualität zerstören kann
  • dass ein "Zwangsvergleich", den die Richter fast mit Gewalt zustandebringen wollen, für Sie mit einem Minus ausgehen kann, denn üblicherweise werden die "außergerichtlichen Kosten" (sprich Anwaltsgebühren) gegeneinander aufgehoben, Sie also Ihren Anwalt selbst bezahlen müssen
  • dass am Ende immer zwei Sieger bleiben werden - aber nicht Sie und auch nicht die Versicherung, sondern die beiden Anwälte, die die beiden "Parteien" vertreten haben,

wenn Sie also all das überdacht haben, dann ist eine schriftliche Eingabe beim Ombudsmann nicht verkehrt. Für Streitigkeiten mit den privaten Krankenversicherungen gibt es einen eigenen Ombudsmann, doch diesen Bereich wollen wir hier nicht behandeln (www.pkv-ombudsmann.de).

Für die Versicherungsfälle aus dem Bereich der Lebens-, Sach- und Haftpflichtversicherungen ist der neutrale Versicherungs-Ombudsmann Prof. Wolfgang Römer und sein 30-köpfiges Team zuständig: www.versicherungsombudsmann.de

Jeder Versicherungsnehmer kann dieses Gremium "anrufen", das muss allerdings in schriftlicher Form erfolgen und unter Hinzufügung aller Unterlagen. Kosten entstehen dem Versicherungskunden nicht. Der Ombudsmann trifft dann eine Entscheidung oder Empfehlung:

  • Bei Streitwerten bis 5.000 € ist seine Entscheidung für die Versicherung bindend - der Versicherungskunde muss diese aber n i c h t akzeptieren; er kann also immer noch vor Gericht marschieren
  • Bei Streitwerten bis 50.000 € spricht der Ombudsmann eine Empfehlung aus. Diese muss keine der beiden Parteien akzeptieren, aber die Erfahrung zeigt, dass die Versicherungen in der Regel damit einverstanden sind, denn die Empfehlungen sind juristisch gut begründet

Sehr von Vorteil ist, dass nach Einschaltung des Ombudsmannes alle Klagefristen ruhen. Hat das Schlichtungsverfahren zu keinem Erfolg geführt oder wird die Entscheidung bzw. Empfehlung vom Beschwerdeführer nicht akzeptiert, kann er immer noch den Klageweg beschreiten.

Nun wird man sich fragen, wer denn den "Verein Versicherungsombudsmann e.V.", der hinter allem steht, finanziert. Das sind die Versicherungsgesellschaften, die fast ausnahmslos Mitglied sind. Seine Neutralität bezieht der Verein daraus, dass in seinem Beirat die Versicherungen selbst in der Minderheit sind. 2004 hat der Ombudsmann in etwa 2.000 Fällen zugunsten der Beschwerdeführer entschieden.

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