Bankbürgerschaft schützt bei Bankrott in Bauphase
Das Eigenheim steht im Rohbau und das Bauunternehmen geht bankrott - für immer mehr Bauherren leider traurige Realität. Das meiste Geld ist weg, bereits gezahlte Abschlagszahlungen verschwinden in der Konkursmasse. Im schlimmsten Fall können sogar Zulieferer des Pleiteunternehmens Bauteile wieder demontieren, die diese noch nicht beglichen hatten. Der Bauherr kann nun zusehen, wie er sein Traumhaus fertig stellen lässt.
Hier ist rechtzeitige Vorsorge angebracht. Bausparexperte Hermann Michels rät daher Häuslebauern, sowohl die Fertigstellung als auch Gewährleistungsansprüche durch eine Bankbürgschaft abzusichern. Der Bauherr sollte dies bereits vor einem Vertragsabschluss aushandeln und zur Bedingung des Bauvertrages machen. Erhält ein Unternehmen bei seiner Hausbank keine Bürgschaft mehr, ist Vorsicht geboten, denn dann kann bereits eine finanzielle Schieflage vorliegen.
Eine mögliche Alternative zur Abdeckung dieses Risikos bietet zwar eine Fertigstellungs- und die Gewährleistungsversicherung, doch auch hier ist der Bauherr von der Bonität und Seriosität der Baufirma abhängig. Überweist diese die Prämie nicht pünktlich, was in finanziell prekären Situationen durchaus der Fall sein kann, zahlt die Versicherung nicht und der Bauherr steht trotzdem vor dem Nichts.