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Richtige Versicherung bei
Hausbausanierung oder Anbau

Risiko-Lebensversicherung für die tragischen
Momente im Leben

Wenn die Menschen nicht optimistisch wären und nicht den Wunsch nach den eigenen vier Wänden vor Augen hätten, würde sicherlich kein einziges Haus gebaut und kein Fertighaus gekauft. Die ersten Eigentümer-Jahre sind natürlich immer die schwierigsten, weil man mit dem Geld besonders scharf kalkulieren muß. Da kann es verheerende Folgen haben, wenn der Bauherr oder seine mitverdienende Ehefrau stirbt. Auf einmal fehlt ein Einkommen, um die monatlichen Belastungen aufzubringen. Man stelle sich die persönliche Tragik vor, wenn eine Familie nicht nur den Tod eines Elternteils verkraften, sondern auch noch das Haus aufgeben muß, in dem man gemeinsame glückliche Jahre verbracht hat. Risiko-Lebensversicherungen beinhalten keine Kapitalbildung, die im sog. "Erlebensfall" ausgezahlt werden muß - deshalb sind sie auch wesentlich billiger als die "richtigen" Lebensversicherungen. Schließt man eine Risiko-Lebensversicherung in jungen Jahren ab (und die meisten Bauherren sind ja jüngere Menschen), wirkt sich das auf die Prämie besonders günstig aus.

Ist die Höhe der Versicherung mit der Höhe der Grundschulden identisch, kann man von einer optimalen Vorsorge sprechen. Wobei Sie auch eine Versicherung mit sinkender Todesfallsumme wählen können. In dem Umfang, in dem sich Ihre Grundschulden senken, verringert sich auch der Versicherungsschutz und damit die Prämie.

Bauherren-Haftpflichtversicherung, damit Sie beruhigt Bauen können

Sobald an Ihrem Baugrundstück die ersten Männer vom Bau anrücken, um die Baugrube auszuheben, sollte die Bauherren-Haftpflichtversicherung schon abgeschlossen sein. Natürlich kann Sie niemand auf Schadensersatz, Schmerzensgeld oder gar lebenslängliche Rentenzahlung in Anspruch nehmen, wenn der Zimmermann vom Dach fällt. Aber auf einer Baustelle lauern nun einmal vielfältige Gefahren, durch die Unbeteiligte zu Schaden kommen können.

Beispiel: Sie haben zwar die Baustelle abgesichert durch das Schild "Betreten verboten - Eltern haften für Ihre Kinder." Doch passiert etwas, werden findige Anwälte versuchen, Sie haftbar zu machen. Sie können sich dann noch nicht einmal damit herausreden, daß die Absicherung der Baustelle Angelegenheit des Bauunternehmens oder des Fertighausherstellers gewesen sei. Im Zweifelsfall wird man Ihnen eine Mitschuld anhängen (wollen), wonach Sie als Bauherr verpflichtet gewesen seien, den ordnungsgemäßen Zustand der Absicherungen zu überprüfen. Wenn z.B. der LKW den Bausand teilweise auf der Fahrbahn entladen hat und dadurch ein Motorradfahrer verunfallt, sind Sie mitschuldig.

Da eine Bauherren-Haftpflichtversicherung relativ günstig ist und automatisch dann erlischt, wenn das Bauvorhaben beendet ist, sollten Sie diese Versicherung auf keinen Fall vergessen.

Das gilt insbesondere für die Bauherren von Ausbau- und Bausatzhäusern. Bei Ausbauhäusern wird der Innenausbau ganz oder in Teilgewerken vom Bauherren vorgenommen ("Muskelhypothek"), bei Bausatzhäusern wird u.U. das ganze Haus incl. Innenausbau vom Bauherren (und seinen Helfern) errichtet. Dementsprechend darf die Bauherren-Haftpflichtversicherung erst dann gekündigt werden, wenn das Bauwerk tatsächlich außen und innen fertiggestellt ist.

Die Versicherungsbedingungen schreiben vor, daß der Bauherr regelmäßig den Zustand seiner Baustelle überprüfen muß. Läßt er sich wochenlang nicht sehen und übersieht daher eine mögliche Gefahrenquelle, kann das eine Verweigerung oder Minderung der Versicherungsleistung zur Folge haben. Der Bauherr tut also gut daran, von seiner Versicherung eine schriftliche Erklärung zu verlangen, wie oft er seine Baustelle aufsuchen muß. Über jeden Kontrollbesuch sollte der Bauherr dann ein Kurzprotokoll schreiben.

Der Bauherr muß ferner darauf achten, für alle Gewerke Fachfirmen einzusetzen. Läßt er eine z.B. schwere Hebeschiebetürenanlagen von einem fachfremden Bautrupp einbauen statt vom Glaser oder Tischler oder Metallbauer, kann die Versicherung im Schadensfall eine Regulierung ablehnen wegen "Auswahlverschuldens" des Bauherrn.

Bauleistungsversicherung -
die Vollkaskoversicherung des Bauherrn

Die Bauleistungsversicherung, gelegentlich auch noch als "Bauwesenversicherung" angeboten, gilt als "Vollkaskoversicherung des Bauherrn" und ist deshalb eigentlich unverzichtbar. Denn Sie nimmt Ihnen das Risiko vor Schäden durch höhere Gewalt oder durch Schäden, die von unbekannten Dritten verursacht werden. Lt. VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) besteht eine Gefahrenteilung zwischen Unternehmer und Bauherrn, was den meisten Bauherren nicht bewußt ist. Drückt ein orkanartiger Sturm (höhere Gewalt) eine gerade gesetzte Giebelwand ein oder trägt ein Dach ab, geht das zu Lasten des Bauherren. Ruinieren Kinder den frisch aufgetragenen Estrich, indem sie darauf herumtrampeln, muß das keineswegs der Handwerker kostenlos neu machen.

Ratsam ist, in die Bauwesenversicherung auch das Diebstahlsrisiko mit einzubauen, denn jedermann weiß, daß es nichts gibt, was von Baustellen nicht gestohlen wird. Über Nacht werden Radiatoren wieder abmontiert, ja ganze Badezimmereinrichtungen kommen abhanden, wobei die Einbrecher "zweckmäßigerweise" gleich durch's Fenster gehen und dieses auch noch zerstören. Der gute Rat: Als Bauherr haben Sie die Möglichkeit, die Prämie der Bauwesenversicherung auf die einzelnen Unternehmer umzulegen, wenn dies zuvor in der Ausschreibung vereinbart war. Bei Fertighäusern sollten Sie die Frage der Bauwesenversicherung vor Auftragserteilung abklären.

Die Bau-Berufsgenossenschaft sichert private Helfer ab

In dem Moment, in dem Sie für Ihr Bauvorhaben die Baugenehmigung erhalten, wird von der Baubehörde auch die zuständige Bau-Berufsgenossenschaft informiert. Von dieser erhalten Sie unaufgefordert ein Anmeldeformular. Was hat es damit auf sich? Jeder Arbeitnehmer ist über die Berufsgenossenschaft pflichtversichert und damit abgesichert vor Arzt- und Krankenhauskosten. Bei Invalidität aufgrund eines Berufsunfalls oder eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit tritt ebenfalls die Berufsgenossenschaft ein. Reguläre Bauarbeiter und Handwerker müssen natürlich nicht von Ihnen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden, das ist Aufgabe des jeweiligen Bau- oder Handwerksbetriebs.

Wenn jedoch Ihre Freunde und Kollegen oder sonstige Aushilfen auf Ihrem Neubau/Anbau arbeiten - und sei es auch nur im Ausnahmefall und für eine halbe Stunde -, müssen Sie diese bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Dies ist eine gesetzliche Vorschrift - und noch nicht einmal eine schlechte, denn der Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist ja mitversichert - auch, wenn es nur die Fahrt zu einer einmaligen Aushilfstätigkeit ist! Verneinen Sie auf dem Formular wahrheitswidrig, daß Sie Aushilfen und Gelegenheitsarbeiter einsetzen und passiert ein Unfall, kann Sie der Geschädigte bzw. dessen Kranken- oder Unfallversicherung in Anspruch nehmen, im Extremfall lebenslange Rentenzahlung inbegriffen.

Arbeiten alle Helfer zusammen lediglich 39 Stunden, fallen keine Beiträge bei der Bau-Berufsgenossenschaft an. Wird mehr gearbeitet, muß der Bauherr bezahlen und zwar, je nach derzeit zwischen 1,45 € und 1,91 € pro Arbeitsstunde. Die Zahlungen müssen auch geleistet werden, wenn für die Helfer eine private Unfallversicherung bestehen sollte. Manch einer könnte bei solchen Beträgen auf die Idee kommen zu schummeln, doch da muß er aufpassen. Wer seine Anmeldung "vergißt" oder falsche Angaben über die Arbeitszeiten macht, muß mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € rechnen. Glück haben alle Bauherren, die mit öffentlichen Fördermitteln bauen. Sie brauchen keine Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlen. Die Zusage zur Förderung nach Wohnraumförderungsgesetz muß zu Baubeginn bereits vorliegen, der Antrag alleine reicht nicht aus.

Rohbau-Feuerversicherung - für den Fall, dass es brennt

Wenn Sie ein Fertighaus errichten lassen, insbesondere ein Holzhaus oder ein Blockhaus, sollten Sie auf diese Versicherung auf keinen Fall verzichten. Holz ist ein Baustoff, der auf keiner Baustelle fehlt. Sei es als Schalmaterial, sei es als Dachstuhl, sei es - bei Fertighäusern - als tragende Elemente. Gerade bei Ausbauhäusern, deren Fertigstellung sich durch die Eigenleistung ja über mehrere Wochen oder Monate erstreckt, ist eine Rohbau-Feuerversicherung unverzichtbar, sie braucht jedoch in aller Regel n i c h t gesondert abgeschlossen zu werden, weil sie Bestandteil der "Verbundenen Wohngebäudeversicherung" ist (siehe nächster Absatz) und bei den meisten Gesellschaften prämienfrei für 12 Monate angeboten wird.

Versichert gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- und Wasserschäden

Die Versicherung gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- und Wasserschäden nennt sich "Verbundene Wohngebäudeversicherung". Sie ist eine Pflichtversicherung - genauso, wie die Versicherung Ihres PKW's. Ohne Abschluß einer solchen Versicherung gibt Ihnen keine Bank und keine Bausparkasse ein Darlehen bzw. eine Hypothek. Beim Abschluß dieser Versicherung sollten Sie nicht nur auf die Prämienhöhe schauen, sondern ganz intensiv auch auf das Kleingedruckte. Ist der Mietausfall mitversichert, wenn die Wohnung Ihres Mieters abgebrannt ist - und wenn ja, für wie lange? Sind die Schäden an Ihren Elektrogeräten mitversichert, wenn der Blitz einschlägt?

Wenn Sie einen Anbau vorgenommen oder durch Umbauten die Größe und den Wert Ihres Hauses gesteigert haben, sollten Sie sich sofort mit Ihrer Versicherung ins Benehmen setzen, damit Sie nicht wegen Unterversicherung der Dumme sind, falls ein Schaden eintritt.

Glasversicherung - falls mal was zu Bruch geht

Natürlich brauchen Sie Ihre Fensterscheiben nicht zu versichern - aber bei den Kosten isolierverglaster Fenster wäre das sträflicher Leichtsinn. Glasversicherungen sollten auch den Bruch von "Möbelglas" abdecken, also Spiegelschränke, Glasvitrinen und Glastische. Prämienunterschiede werden von manchen Versicherern gemacht - je nachdem, ob die Fensterrahmen aus Metall, aus Kunststoff oder aus Holz sind. Sie sollten sich das ausrechnen lassen, bevor Sie sich für eine bestimmte Fensterart entscheiden.

Bei der Glasversicherung gibt es verschiedene Berechnungsmodelle. Sie kann in die "Verbundene Wohngebäudeversicherung" eingeschlossen werden. Die Prämie richtet sich dann nach dem Wert des Gebäudes. In der Regel ist die Versicherung nach qm-Zahl des zu versichernden Glases oder die Versicherung nach Größe des Hauses günstiger.

Wenn Sie einen Anbau ausgeführt, also z.B. einen Wintergarten angebaut haben, sollten Sie das sofort Ihrer Versicherung melden und die Prämie anpassen lassen - sonst gehen Sie leer aus, wenn Glasscheiben in diesem Anbau zu Bruch gegangen sind.

Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung -
falls Sie nicht alleine wohnen

Wenn auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Haus jemand zu Schaden kommt, wird der Geschädigte fast immer versuchen, diesen Schaden von Ihnen erstattet zu bekommen. Das klassische Beispiel ist der Sturz bei Glatteis auf dem Gehweg oder auf Ihrer Außentreppe. Aber auch, wenn sich fremder Leute Kinder Zugang zu Ihrem Grundstück verschaffen und von Ihrem Baum fallen oder in Ihren Gartenteich stürzen, werden die Anwälte versuchen, Sie in Regress zu nehmen, weil Sie angeblich Ihre "Verkehrssicherungspflicht" vernachlässigt haben. Und damit kommen die Geschädigten bei den deutschen Gerichten nicht gerade selten durch.

Wenn Sie "nur" ein eigengenutztes Haus bewohnen, sind die Risiken aus Ihrer Hausbesitzereigenschaft erfreulicherweise schon mit der normalen Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt - sofern Sie eine solche haben.

Wohnt in Ihrem Haus jedoch noch eine andere "Partei", also in der Einliegerwohnung noch Fräulein Z. oder Herr S. (oder beide zusammen), greift Ihre Privat-Haftpflichtversicherung nicht mehr. Sie müssen dann eine eigene Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Das gilt erst recht, wenn Sie ein Mietshaus besitzen. Die Prämien sind gering und Sie können sie als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Doch Achtung: Im Mietvertrag müssen Sie jeden Faktor der Nebenleistungen einzeln aufführen. Pauschalangaben wie "Der Mieter trägt alle Versicherungskosten" reichen nicht.

Die Hausratsversicherung sichert Hab und Gut

Es ist davon auszugehen, daß Sie sowieso eine Hausratversicherung haben. Wenn Sie nun von einer Mietwohnung in die eigenen vier Wände wechseln, können Sie Ihre alte Versicherung keineswegs kündigen, sie muß dann nur angepaßt werden.

Die verbundene Wohngebäudeversicherung deckt im Fall eines Brand- oder Wasserschadens n u r die Gebäudeschäden ab. Ist die Küche abgebrannt oder der Teppichboden durch Wasser ruiniert, tritt die Hausratversicherung ein. Das gilt auch für Einbruchschäden, wobei Sie in jedem Fall darauf achten sollten, daß Vandalismusschäden mitversichert sind, denn diese übertreffen die eigentlichen Einbruchschäden oft erheblich.

Je besser Sie Ihr Haus und insbesondere Fenster und Türen gegen Einbruch gesichert haben, je günstiger wird die Prämie. Alarmanlagen wirken bei einigen Gesellschaften prämiensenkend - vorausgesetzt, Sie lassen eine Alarmanlage einbauen, die vom Verband der Sachversicherer anerkannt ist. Bei fast allen Gesellschaften ist übrigens eine solche Alarmanlage Voraussetzung für den Versicherungsschutz, sofern die Versicherungshöhe 100 - 150.000 EUR übersteigt.

Das allseits bekannte Problem der Unterversicherung sollten Sie nicht unterschätzen. Im Laufe der Jahre wächst der Wert der Einrichtung, ohne daß man eigentlich so recht darüber nachdenkt. Deshalb sollten Sie eine Liste anlegen (Vordrucke gibt es von den Versicherungen) und Ihr Mobiliar und Ihre Wertgegenstände katalogisieren und einmal im Jahr nach dem Neuwert aktualisieren. Wertgegenstände wie Schmuck, Kunstwerke und Antiquitäten sind über eine normale Hausratversicherung nur zu einem geringen Teil versichert. Womit wir zum nächsten Absatz kommen.

Die "Erweiterte Hausratsversicherung"
sichert Wertgegenstände

Auch der "kleine" Häuslebauer hat manchmal erhebliche Werte - zum Beispiel ein ererbtes altes Gemälde oder einen mit Intarsien verzierten Rokoko-Tisch, an den er durch Zufall günstig "drangekommen" ist.

Die erste "Bürgerpflicht" ist hier (wie auch bei Schmuckgegenständen), alle Wertsachen professionell fotografieren zu lassen und die Fotos zusammen mit etwaigen Wertgutachten in den Tresor zu legen. Alsdann sollte eine "Erweiterte Hausratversicherung" abgeschlossen werden, wobei die Versicherungsgesellschaften im Schadensfall den Wert der vernichteten bzw. gestohlenen Gegenstände durch eigene Sachverständige überprüfen. Je besser also die Dokumentation, je geringer die Streitgefahr mit der Versicherungsgesellschaft. Wer teuren Schmuck oder gar Juwelen sein eigen nennt, muß mit seiner Versicherung klären, was er im hauseigenen Tresor einschließen darf und was er ansonsten in einen Banktresor auslagern muß. Bevor Sie sich jedenfalls einen Tresor anschaffen, weil Sie aufgrund eines Lottogewinns für 80.000 € Goldmünzen oder Diamanten gekauft haben, klären Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft ab, welche Gefahrenklasse dieser häusliche Tresor haben muß, um von der Versicherung anerkannt zu werden.

Rechtsschutzversicherung, falls es zum Gerichtsstreit kommt

Man kennt das Sprichwort, wonach der Frömmste nicht in Frieden leben kann, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Da wir Deutschen eine gewisse, im Ausland gern bespöttelte Neigung haben, vor Gericht zu ziehen, um "nur aus Prinzip" die lächerlichsten Dinge gerichtlich abklären zu lassen, ist eine Rechtsschutzversicherung nicht falsch. Denn auch wenn Sie nun kein "typischer Deutscher" sind - Ihr Nachbar könnte es sein und mit Ihnen wegen des Efeus, der von Ihrem Grundstück zu seinem Giebel hinüberwächst, in Streitereien verfallen. Gottlob kommen aber die meisten doch friedlich mit ihren Nachbarn aus. Viel ärgerlicher, teurer und langwieriger sind jedoch Auseinandersetzungen, die Sie als Hausbesitzer mit der Kommune kriegen können - beispielsweise über die Frage, ob die Ganzunterkellerung Ihres Gebäudes ein Schwarzbau ist, weil in der Baugenehmigung nur eine Teilunterkellerung vorgesehen war. Auch aus der Frage, ob Sie der Gemeinde zwecks Verbreiterung des Gehwegs 20 qm Land abtreten müssen, kann ein Rechtshändel entstehen, dessen Kosten von der Rechtsschutzversicherung abgefedert werden - wie auch deutsche Bauordnungsämter gehen Sie vorgehen könn(t)en, wenn Sie Ihren Zaun 30 cm zu hoch setzen, für Ihr Gartenhaus ein Fundament gießen oder Ihr Grundstück mit einem gemauerten Sichtschutz einfrieden.

Falls Sie sowieso schon eine Familien-Rechtsschutzversicherung haben, kann die Hausbesitzer-Rechtsschutzversicherung als Zusatzversicherung für eine relativ geringe Prämie angehängt werden.

Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung, falls der Tank ausläuft

Wenn Sie mit Öl heizen, brauchen Sie einen Tank. Der Tank kann undicht werden. Da eine Verunreinigung des Grundwassers gewaltige Folgekosten nach sich zieht, ist diese Versicherung eigentlich ein "Muß". Nun werden zwar in Deutschland Öltanks von beispielhafter Qualität hergestellt, aber jedes Material kann ermüden oder korrodieren. Und es kann - wie vor einigen Jahren im Raum Aachen - ein Erdbeben nicht nur eine Mauer absacken oder brechen lassen, sondern auch einen unterirdischen Öltank.

Elementarschadenversicherung, falls Hochwasser- oder Erdbebengefahr besteht

Schäden, die durch Hochwasser oder Erdbeben verursacht werden, sind nicht automatisch durch die sog. "Verbundene Wohngebäudeversicherung" abgedeckt. Nun finden Erdbeben, bei denen es zu Schäden kommt, nur selten bei uns statt - und wenn, dann auch nur in wenigen Regionen. Anders ist es mit dem Hochwasser. An Rhein, Mosel, Oder, Elbe und vielen anderen Flüssen kommt es so regelmäßig, wie das Amen in der Kirche. Natürlich kann man sich gegen diese Schäden versichern lassen durch Abschluß einer Elementarschadenversicherung. Wer eine solche Police für ein Haus auf einsamer Bergkuppe haben will, bekommt sie sicherlich ohne Mühen. Wer aber in der Nähe von Flüssen und Bächen wohnt und ganz besonders in Gebieten, die sowieso hochwassergefährdet sind, der wird oft vergeblich nach einem Versicherer Ausschau halten, der dieses hohe Risiko zu versichern gewillt ist. Lesen Sie bitte auch unseren Sonderbeitrag "Versicherung gegen Hochwasser und Folgeschäden".

(Ausdruck für privaten Gebrauch jederzeit gestattet, Übernahme des Textes auch auszugsweise in andere Online-Dienste oder Medien gleich welcher Art nur gestattet mit dem Hinweis: Übernommen aus http://www.ausbauhaus.de)

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