Wann sind Sturmschäden Sache der Versicherung?
Wenn die Herbststürme über Deutschlands Dächer brausen, entstehen schnell Schäden wie jetzt beim Sturmtief "Jeanette" in Millionenhöhe. Dabei stellt sich auch die Frage, wer für all die entstanden Kosten beim Eigenheim aufkommt. "Die meisten Sturmschäden sind aber versichert", beruhigt Bausparexperte Hermann Michels besorgte Hausbesitzer, "denn Gebäude- und Hausratversicherung kommen für Sturmschäden ab Windstärke 8 (62-74 km/h) auf".
Schäden am Gebäude, die durch umgefallene oder abgebrochene Bäume oder Masten entstanden sind, ersetzt die übliche Wohngebäudeversicherung. Ebenso sind Folgeschäden mit abgedeckt, zum Beispiel wenn der Sturm Fensterscheiben eingedrückt oder das Dach beschädigt hat und eindringende Niederschläge Decken und Wände zerstören. Hausbesitzern ist diese Versicherung dringend anzuraten. Im Falle einer Eigentumswohnung wird in der Regel diese Gebäudeversicherung von der Hausverwaltung abgeschlossen. Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung ersetzt die Hausratversicherung. Auch hier sind Folgeschäden am Hausrat wie etwa durch ein abgedecktes Dach mitversichert. Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben sowie Glasdächern - inklusive der Kosten für eine erforderliche Notverglasung übernimmt die Glasversicherung. Für Gebäude, die noch in der Bauphase sind, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.
Schäden müssen so bald wie möglich der Versicherung gemeldet werden. Sind rasch notdürftige Reparaturen zur Vermeidung von Folgeschäden vor Eintreffen des Gutachters der Versicherung unumgänglich, ist es ratsam, vorher sicherheitshalber Fotos vom Schaden zur machen.