Hilfe beim Garagenbau – Was muss beachtet werden?
Eine Garage bietet viele Vorteile: Sie schützt das Fahrzeug nicht nur vor Wind und Wetter, sondern bewahrt es auch vor Marderschäden und Autodieben. Deshalb planen viele Hausbesitzer schon während der Bauphase einen entsprechenden Unterstand für ihren Wagen mit ein. Doch was ist, wenn man erst auf die Idee kommt, nachdem das Eigenheim schon steht?
Natürlich kann man auch nachträglich noch eine Garage einbauen lassen, allerdings gibt es baurechtliche Regelungen, die im Vorfeld beachtet werden müssen. Zum Beispiel kann es gut sein, dass für Garagentore wie die HÖRMANN Tore eine Baugenehmigung (u.a. in Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen) benötigt wird – das hängt immer von dem jeweiligen Bundesland ab. Daher ist es ratsam, zuerst einmal das lokale Bauamt aufzusuchen und sich über die Bauvorschriften zu informieren. Wird keine Genehmigung benötigt, sollte dennoch nicht sofort mit dem Bau begonnen werden. Wir erklären, warum.
Rücksicht auf den Nachbarn nehmen
- Auch wenn Sie nicht die Erlaubnis Ihres Nachbarn benötigen, um Ihre Garage bauen zu dürfen, so müssen Sie dennoch einen Mindestabstand zu den anderen Grundstücken einhalten – dieser ist in allen Bundesländern gleich und liegt bei drei Metern, wenn man keine zusätzliche Baugenehmigung benötigt.
- Hinzu kommt, dass es sogar erlaubt ist, die benötigten Geräte und Gerüste für den Garagenbau auf das Grundstück Ihres Nachbarn zu stellen. Allerdings dürfen Sie von diesem Recht nur dann Gebrauch machen, wenn es wesentlich teurer wäre, auf die Beeinträchtigung Ihres Nachbargrundstücks zu verzichten.
- Der Lärm, der durch den Bau entsteht, muss von Ihrem Nachbarn ebenfalls geduldet werden – allerdings nur innerhalb der gesetzlich festgelegten Arbeitszeiten, in denen auf einer Baustelle gearbeitet werden darf. Halten Sie sich daran, ansonsten müssen Sie mit einer Anzeige wegen Lärmbelästigung rechnen.
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