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Förderprogramme für Ihre Immobilie

Wer ein Haus oder eine eigene Wohnung besitzt, der weiß, dass im Laufe der Jahre eine Sanierung oder eine umfangreiche Reparatur notwendig werden kann. Aber auch ein kompletter Umbau kann auf den Immobilienbesitzer zukommen. Der Grund dafür kann zum Beispiel das fortgeschrittene Alter der Immobilie oder des Besitzers sein, oder eine Krankheit erfordert den Umbau der Wohnung oder des Hauses. Ein gravierendes Beispiel wäre der Gebrauch eines Rollstuhls, dazu müsste die Wohnung barrierefrei gestaltet werden und viele Bereiche der Wohnung oder des Hauses für den Rollstuhl erweitert werden. Allerdings werden für so manchen Immobilienbesitzer diese notwendigen Arbeiten zu einem finanziellen Drahtseilakt. Aber es gibt auch von staatlicher Seite zahlreiche Förderprogramme, die den Besitzer finanziell unterstützen können.

Wo findet man Hinweise zur Förderung?

Viele Banken und Sparkassen haben Infoseiten über ihre Förderprogramme ausgelegt, auch hier können sich Immobilienbesitzer informieren lassen. Beachten sollte man die Laufzeiten, Zinssätze und Bedingungen, die an diverse Förderungen gebunden sind. Aber auch im Internet findet man sehr viele Informationen und Seiten, wie zum Beispiel die Webseite S-Immobilien.de, die über den Bau oder den Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie informiert und Tipps für die Sanierungen oder den Umbau geben kann. Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, bietet attraktive Förderprogramme an, unter anderem auch in den Bereichen Bauen, Wohnen und Energiesparen. Wer zum Beispiel den Energieverbrauch senken will, der kann beispielsweise eine zinsgünstige Finanzierung erhalten. Bezugnehmend auf die künftige Energieeffizienz bezieht sich die Höhe des Investitionszuschusses, wie zum Beispiel bei:

  • KfW-Effizienzhaus 55 - bis 25 % der förderfähigen Kosten bis 18.750 EUR/Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 85 - bis 15 % der förderfähigen Kosten bis 11.250 EUR/Wohneinheit
  • KfW-Effizienzhaus 100 - bis 12,5 % der förderfähigen Kosten bis 9.375 EUR/Wohneinheit

Die KfW fördert aber auch Maßnahmen in Denkmalshäusern und Einzelmaßnahmen, nicht nur auf die Senkung des Energieverbrauchs bezogen. Auch Sanierungen können bezuschusst und gefördert werden. So kann ein Kredit bis 50.000 Euro je Wohneinheit gewährt werden und das ab 1,00 % effektiven Jahreszins. Gefördert werden Maßnahmen, die Barrieren reduzieren oder den Kauf von umgebautem Wohnraum ermöglichen. Als Kredit (151/152) oder Zuschuss (430) ist diese Maßnahme flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln.

Welche Maßnahmen werden beim "Altergerechten Umbau" gefördert?

Hier können Einzelmaßnahmen kombiniert und bezuschusst werden, wie zum Beispiel Wegebau zu Gebäuden und Garagen, der Umbau oder die Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen oder auch Maßnahmen zur Überwindung von Treppen und Stufen. Auch die Umgestaltung der Räume, Schwellenabbau, die Verbreiterung von Türdurchgängen oder auch der gesamte Badumbau können in dieser Maßnahme gefördert werden. Ausführliche Merkblätter können im Internet herunter geladen werden. Weitere Informationen unter www.s-immobilien.de.

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